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Zugunglück von Granges-Marnand wird in zweiter Instanz verhandelt
Ein Lokführer wurde im Oktober 2017 vor dem Regionalgericht der nördlichen Waadt der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Heute Dienstag wird der Fall nun vor dem Obergericht Lausanne zum zweiten Mal verhandelt. Dem Lokführer wird zur Last gelegt, ein Haltesignal missachtet zu haben, worauf es zu einer Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Zug kam. Beim Unfall am 29. Juli 2013 gab es ein Todesopfer, 26 Personen wurden verletzt, sechs von ihnen schwer.
Byline: Detlev Munz
Location: Granges-Marnand Schweiz
Type: Raw