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Urteil Vincenz/Stocker: Das sagen die Anwälte zum Urteil
Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Raiffeisen-Chef
Pierin Vincenz wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer
Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er muss
eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen. "Das
Urteil ist falsch und es gibt eine Berufung", so Lorenz Erni, der
Verteidiger von Vincenz.
Vincenz' ebenfalls schuldig gesprochener Geschäftskollege Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die er absitzen muss. Eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 3'000 Franken wird aufgeschoben. Stockers Verteidiger Andreas Blattmann sagte: "Stocker ist nach wie vor von seiner Unschuld überzeugt." Ob Berufung eingelegt wird, werde nun geprüft.
Vincenz' ebenfalls schuldig gesprochener Geschäftskollege Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die er absitzen muss. Eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 3'000 Franken wird aufgeschoben. Stockers Verteidiger Andreas Blattmann sagte: "Stocker ist nach wie vor von seiner Unschuld überzeugt." Ob Berufung eingelegt wird, werde nun geprüft.
Byline: Adrian Reusser
Location: Zürich Schweiz
Type: Reportage