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Trotz Öffnungen: Deshalb bleibt die besondere Lage
Der Bundesrat behält die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz bis Ende März bei. Die entsprechende Verordnung regelt die noch verbleibenden Schutzmassnahmen - die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen und die Isolationspflicht für Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind.
Byline: Laura Zimmermann
Location: Bern Schweiz
Type: Quote