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Soll der Bezug der Pensionskasse als Kapital verboten werden?
Bern – 31.5.17 - Nach der Reform ist vor der Reform. Nach der AHV beugte sich am Mittwoch der Ständerat als Erstrat über die Reform der Ergänzungsleistungen (EL). Zu reden gab vor allem das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot des Kapitalbezugs der Pensionskasse bei der Pensionierung oder für eine Selbstständigkeit. Damit soll verhindert werden, dass die Bezüger ihr Guthaben aufbrauchen und später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Byline: Detlev Munz
Location: Bern Schweiz
Type: Interview