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Schweiz wegen diskriminierender Personenkontrolle verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat die Schweiz wegen Diskriminierung verurteilt. Der EGMR hiess die Beschwerde eines dunkelhäutigen Mannes gut, der 2015 gebüsst worden war, weil er sich einer Personenkontrolle verweigert hatte.
Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des EGMR gab es in dem Fall drei Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Personenkontrolle sowie die darauf folgenden Verfahren vor Schweizer Gerichten verstiessen gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde.
Byline: Laurent Merlet
Location: Bern Schweiz
Type: Reportage