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Rudolf Elmer hat Bankgeheimnis nicht verletzt
Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen.
Der Entscheid fiel mit einem Stimmenverhältnis von drei zu zwei Stimmen knapp aus. Die Mehrheit der Bundesrichter war der Ansicht, dass Elmer nicht bei einer Schweizer Bank angestellt war. Damit habe er auch nicht dem im Bankengesetz festgehaltenen Bankgeheimnis unterstanden.
Byline: Laurent Darbellay
Location: Lausanne Schweiz
Notes: Video zur Meldung bsd077
Type: Reportage