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Parlament erlaubt Überwachung von Versicherten

Versicherungsdetektive dürfen IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte bei Verdacht auf Missbrauch observieren. Eine richterliche Genehmigung brauchen sie nur für den Einsatz von GPS-Trackern. Das hat der Nationalrat als Zweitrat beschlossen.

Byline: Stefan Lanz

Location: Bern Schweiz


Type: Interview