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Nachrichtendienst hat Rechtslage bei Informationsbeschaffung verkannt
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat nicht vorsätzlich gegen Bestimmungen des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verstossen. Der Bereich Cyber des NDB hat aber die Rechtslage verkannt. Zu diesem Schluss kommt die Administrativuntersuchung des Verteidigungsdepartements.
Byline: Julien Grindat
Location: Bern Schweiz
Type: Reportage