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Fall Hildebrand: Verteidiger findet den Schuldspruch nicht gerechtfertigt

Zürich - 13.4.16 - Ein IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin wurde wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Sein Verteidiger kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Sein Mandant habe die geheimen Bankdaten nicht veröffentlichen wollen, sondern suchte bei Hermann Lei lediglich eine Rechtsberatung. Lei und der IT-Mitarbeiter waren an der Weiterverbreitung von persönlichen Bankdaten des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand beteiligt.

Byline: Silva Schnurrenberger

Location: Zürich Schweiz

Notes: Hiermit beenden wir die Berichterstattung über den Fall Hildebrand

Type: Interview