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Fall Florian vor Obergericht: Wird Gustav G. verwahrt?

Zürich - 24.03.2015 - Der Fall Florian wird heute am Obergericht Zürich neu verhandelt. Der Anwalt von Gustav G. fordert eine Minderung der Strafe auf sieben Jahre, der Staatsanwalt eine lebenslange Gefängnisstrafe sowie eine Verwahrung. Gustav G. hatte 2010 seinen damals 4-jährigen Sohn Florian in einem Winterthurer Hotelzimmer erstickt . Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte ihn 2013 zu 18 Jahren Gefängnis.

Byline: Laura Zimmermann



Type: Kurz-News