sdavideo
"Die lebenslange Verwahrung ist noch nicht vom Tisch"
Hinterbliebenenanwalt Markus Leimbacher glaubt weiterhin, dass die lebenslange Verwahrung für den mutmasslichen Vierfachmörder von Rupperswil ausgesprochen werden kann. Dies, obwohl zwei psychiatrische Gutachten, ihn als therapiefähig eingestuft haben. Die Therapieunfähigkeit ist eine zentrale Voraussetzungen für das Aussprechen der lebenslangen Verwahrung.
Byline: Stefan Lanz
Location: Schafisheim Schweiz
Type: Interview