Direkt_DE
Die Abstimmung zur E-ID wird nicht wiederholt
Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung die Beschwerden gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID abgewiesen. Auf die Rügen bezüglich der Swisscom-Zuwendung ist es nicht eingetreten, weil sie nach der Beschwerdefrist von drei Tagen eingereicht wurden.
Byline: Julien Grindat
Location: Lausanne Schweiz
Type: Reportage