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CLEANFEED: Kein Landesverweis für Ramadan: Das sagt die Staatsanwältin
Der frühere Bieler Laienprediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen. Das hat das Berner Obergericht am Freitag in zweiter Instanz entschieden.
Die Staatsanwältin, Céline Fuchs, kommentiert den Entscheid des Obergerichts.
Die Staatsanwältin, Céline Fuchs, kommentiert den Entscheid des Obergerichts.
Byline: Adrian Reusser
Location: Bern Schweiz
Type: Raw