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CLEANFEED: B-Roll Frühjahrssession: Verhüllungsverbot
Zwei Jahre nach dem Ja von Volk und Ständen zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" nimmt die kleine Kammer als Erstrat die Umsetzung des Verfassungsartikels auf Gesetzesstufe an die Hand. So soll es in der Schweiz künftig verboten sein, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Der Bundesrat hatte seine Vorlage nach Kritik in der Vernehmlassung in wesentlichen Punkten angepasst. Die Busse für verbotenes Verhüllen des Gesichts soll beispielsweise höchstens 1000 statt 10'000 Franken betragen. Der Bundesrat sieht eine ganze Reihe Ausnahmen vom Verhüllungsverbot vor. Das Egerkinger Komitee, das hinter der Initiative stand, und die SVP wollen keine Ausnahme für Kundgebungen. Für die SP und die Grünen dagegen ist die Ausnahme an Demonstrationen zentral. Der Kompromissvorschlag des Bundesrats lautet, dass das Gesicht bedeckt werden darf, wenn dies für den eigenen Schutz vor persönlichen Nachteilen und die Ausübung der Grundrechte nötig ist. Dieser Punkt dürfte im Parlament noch für Diskussionen sorgen.
Notes: Diverses Archivmaterial
Type: Raw