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Bundesrat will mit Generika-Förderung 250 Millionen Franken sparen
Generika werden im Vergleich zu Originalpräparaten günstiger. Zudem steigt der Selbstbehalt von Patientinnen und Patienten, wenn diese trotz gleichem Wirkstoff auf das teurere Produkt setzen. Damit will der Bundesrat jährlich rund 250 Millionen Franken einsparen.
Die entsprechende Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelverordnung (VAM) treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat die Landesregierung am Freitag beschlossen.
Im Zentrum steht der Verkauf von Generika und Nachahmerpräparaten, den sogenannten Biosimilars. Diese gleich wirksamen und kostengünstigeren Arzneimittel werden in der Schweiz weniger oft eingesetzt als im Ausland.
Die entsprechende Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelverordnung (VAM) treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat die Landesregierung am Freitag beschlossen.
Im Zentrum steht der Verkauf von Generika und Nachahmerpräparaten, den sogenannten Biosimilars. Diese gleich wirksamen und kostengünstigeren Arzneimittel werden in der Schweiz weniger oft eingesetzt als im Ausland.
Byline: Adrian Reusser
Location: Bern Schweiz
Type: Quote