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Bundesgericht entscheidet über Kirchenläuten in Wädenswil ZH
Hinsichtlich des Frühgeläuts kamen Kirchgemeinde und Stadt dem Ehepaar entgegen. Die restlichen Lärmschutzanträge lehnte der Stadtrat im April 2015 jedoch ab.
Das Paar zog die Sache ans Baurekursgericht des Kantons Zürich weiter und beantragte nur noch, dass die nächtlichen Zeitschläge beschränkt würden.
Stündlicher Glockenschlag
Das Gericht hiess den Rekurs teilweise gut und entschied, dass die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde den Viertelstundenschlag der Glocken von 22 bis 7 Uhr einzustellen habe. Innerhalb dieses Zeitfensters seien nur noch die vollen Stunden zu schlagen.
Eine Beschwerde der Stadt Wädenswil und der Kirchgemeinde gegen dieses Urteil blieb vor dem Zürcher Verwaltungsgericht ohne Erfolg. Die beiden Parteien haben diesen Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen. Sie beantragen, dass es bei ihrem Beschluss vom April 2015 und damit auch nachts beim viertelstündlichen Glockengeläut bleibt.