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Bundesamt für Kultur gibt China fünf Kulturobjekte zurück

Fünf chinesische Kulturgüter gehen aus der Schweiz zurück in ihre Heimat. Zuvor waren sie in Strafverfahren eingezogen worden. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat die Objekte am Donnerstag in Bern dem chinesischen Botschafter übergeben. In den Kantonen Basel-Stadt und Tessin hatte der Schweizer Zoll die Objekte eingezogen und später dem Bund übergeben. Der Grund: Kulturgüter müssen bei der Einfuhr als solche deklariert werden. "Das ist in den vorliegenden fünf Fälle nicht geschehen und damit strafbar", sagt Fabienne Baraga, beim BAK Leiterin der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer gegenüber Keystone-SDA. Bei den Fällen lägen aber keine Hinweise vor, dass die fünf Objekte gestohlen oder geplündert worden seien, so Baraga weiter. "Strafbar ist nur die fehlende Deklaration."

Byline: Julien Grindat

Location: Bern Schweiz


Type: Raw