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An’Nur-Prozess: Das sagt die Staatsanwältin zum milden Urteil
Acht bedingte Schuld- und zwei Freisprüche: Die Beschuldigten im An’Nur-Prozess, die zwei Männer in ihrer Winterthurer Moschee der Freiheit beraubt, genötigt und bedroht haben sollen, erhielten am Dienstagmorgen ihr Urteil. Das Gericht blieb mit den bedingten Freiheits- und Geldstrafen unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Byline: Laura Zimmermann
Location: Winterthur Schweiz
Type: Reportage